Mitgliedschaft

Mitglied werden bei der bei der Boule Initiative Recklinghausen-Suderwich 04 e.V

Die Mitgliedschaft in der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V. bietet eine einzigartige Gelegenheit, Teil einer lebendigen Gemeinschaft von Boule-Enthusiasten zu sein. Als Mitglied kannst du nicht nur regelmäßig an spannenden Boule-Turnieren und Veranstaltungen teilnehmen, sondern auch von exklusiven Trainingsmöglichkeiten und dem Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten profitieren. Darüber hinaus ermöglicht dir deine Mitgliedschaft, aktiv an der Gestaltung und Entwicklung des Vereins teilzuhaben und gemeinsam mit anderen Mitgliedern das Boule-Spiel in der Region zu fördern. Werde Teil unserer Vereinsfamilie und erlebe die Faszination von Boule in all ihren Facetten!

Beitragsordnung

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung, sondern ist ergänzend zu §9 dieser
anzusehen. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur vom Gesamtvorstand des Vereins geändert werden.

§ 3 Beschlüsse

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie Umlagen werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Der Vorstand legt die Kriterien für eine Gebührenerhebung und die Höhe der Gebühren fest.
  3. Die Höhe der Vereinsabgaben, die vom Boule- und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen (BPV NRW) erhoben werden, ergeben sich aus der jeweils gültigen Fassung der Finanzordnung des BPV NRW.
  4.  Der festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt für das folgende Geschäftsjahr.
  5. Der Jahresbeitrag für das neue Geschäftsjahr ist bis spätestens zum 15. Januar zu begleichen. Teilzahlungen sind nicht vorgesehen.

Zahlungsverpflichtungen

§ 4 Beiträge

Der Beitrag des Vereins richtet sich nach Art der „Sportausübung“:

  1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Umlage der Leistungen der Sporthilfe NRW (Mitgliedsbeitrag, Sportversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft und GEMA) in Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze.
  2.  Ermäßigte Beitragsformen und abweichende Zahlungsziele müssen beantragt, sowie die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Gesamtvorstand entscheidet über den Antrag.
  3. Änderungen der persönlichen Verhältnisse und Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beitragsformen.
  4. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Startgelder werden grundsätzlich im SEPA- Lastschriftverfahren erhoben. Ausnahmen regelt § 9der Satzung.
  5. Bei Überschreiten der Fälligkeit werden Mahngebühren in Höhe von 3,00 € erhoben.
  6. Bei Nichteinlösung einer SEPA-Lastschrift sind die der Boule-Initiative RE-Suderwich e.V. berechneten Fremdkosten in voller Höhe zu erstatten.
  7. Der Gesamtvorstand der Boule-Initiative RE-Suderwich e.V. ist berechtigt, zur Realisierung von Beitragsrückständen Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen. Er kann ferner auf die Erhebung von Außenständen verzichten, wenn die Realisierung in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Aufwandskosten steht oder andere erhebliche Gründe vorliegen, die einen Beitragsverzicht rechtfertigen. Er kann ferner Mitglieder, die der Beitragsforderung trotz zweifacher Mahnung nicht nachkommen, aus dem Verein ausschließen.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. Juni eines Geschäftsjahres erfolgt eine Berechnung von 50% des Jahresmitgliedsbeitrages (dies gilt nicht für Gebühren des BPV NRW).
  9. Nach Austritt oder Ausschluss aus dem Verein besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen, Umlagen oder Gebühren.
  10. Startgebühren zu Meisterschaften müssen spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Anmeldebeginn zu Meisterschaften als Zahlungseingang auf unserem Vereinskonto vermerkt sein oder werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.

§ 5 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Trainingsangebote usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, wenn diese kostenpflichtig sind. Die Höhe ist im Einzelnen festzulegen.

§ 6 Vereinskonto

Kreditinstitut: Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE 80 4265 0150 1128 0084 12
BIC: WELADED1REK
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Schlussbestimmungen

§ 7 Ergänzende Geltung

  1. Bei Angelegenheiten, für die diese Geschäftsordnung keine Regelung trifft, gilt die Satzung des Vereins entsprechend.

§ 8 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 zum 01.01.2020 gültig. Die jeweils aktuelle Beitragsordnung steht auf der Homepage der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V. zur Verfügung