Haus- und Platzordnung

§1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung zum für den Boulesport gebauten Boulodrome plus Terrain Libre (Multifunktionsfläche) und dessen dazugehörenden Einrichtungen. Der genutzte Bereich der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V. dient ausschließlich der Boule Spielsportart Pétanque.
Ziel der Hausordnung ist es,
a) die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Gegenständen zu verhindern,
b) das Vereinsgelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und
c) einen störungsfreien Ablauf des Spielbetriebs zu gewähren.
§2 Anerkennung / Bindung
Alle Besucher erkennen mit Zutritt zur Sportstätte, die Regelungen dieser Hausordnung als verbindlich an.
§3 Widmung
Die Sportstätte dient vornehmlich der Austragung der Boule-Spielsportart Pétanque. Darüber hinaus können auch andere Sportveranstaltungen und Veranstaltungen nicht sportlicher Art durchgeführt werden. Ggfs. greifen zusätzliche Ordnungskriterien.
§4 Hausrecht
Das Hausrecht übt anlässlich von Boulespielen ein autorisierter Vereinsvertreter der Boule Initiative RE-Suderwich 04 e.V., die Polizei und Mitarbeiter von Ordnungsdiensten aus. Hausherr der gesamten Sportanlage ist die Stadt Recklinghausen. Die Nutzung des Platzes ist vor allen Dingen den aktiven Mitgliedern der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V. vorbehalten. Der Bouleplatz steht aber auch Mitbenutzern der Sportanlage, sowie interessierten Bürgern für das Boulespiel zur Verfügung, wenn nicht wegen einer der nachfolgenden Gründe eine Platzsperre für Nichtmitglieder verhängt werden sollte. Gründe für eine Platzsperre können u.a. sein:
– Training der Ligamannschaften der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V.
– Austragung von Ligaspielen
– Austragung von Turnieren oder anderweitigen Veranstaltungen
§5 Aufenthalt
Auf der Sportstätte dürfen sich an Veranstaltungstagen nur Personen aufhalten, die ein berechtigtes Interesse haben und/oder nachweisen können. Zuschauer dürfen sich nur an den vorgesehenen Stellen außerhalb der Spielbahnen (s. Lageplan) aufhalten.
§6 Eingangskontrolle / Ethik
Jeder Besucher ist verpflichtet sein berechtigtes Interesse während einer Kontrolle durch Vereinsvertreter, Polizei und Mitarbeiter von Ordnungsdiensten nachzuweisen. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zum Sportgelände nicht gewährt.
Die Boule Initiative RE-Suderwich 04 e.V. steht für eine weltoffene, tolerante Boulekultur und spricht sich somit ausdrücklich gegen jede Diskriminierung Dritter aus. Daher können Personen, die in ihren gewaltverherrlichenden, antisemitischen, link- oder rechtsextremen Tendenzen erkennen lassen, des Aufenthaltes ausgeschlossen werden. Weitere Grundsätze können der Vereinssatzung der Boule-Initiative RE-Suderwich 04 e.V. entnommen werden.
§7 Verhalten auf dem Sportgelände
Innerhalb der Sportstätte hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Die Besucher haben Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Veranstalters und dessen Vereinsvertreter Folge zu leisten. Alle Auf- und Abgänge sowie Rettungswege sind freizuhalten.
§8 Verbote
Den Besuchern des Sportgeländes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
Mitführen von Gegenständen aller Art, die auf die Spielbahnen geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit am Sportplatz gestört oder gefährdet werden könnte, wie z.B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Glasflaschen, Dosen, Steine, Stich-, Schneid- und Hiebgegenstände sowie Waffen aller Art verboten. Die Ordnungsberechtigten Organe sind berechtigt durch Nachschau in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen.

Folgende Verhaltensweisen sind nicht gestattet:
a) jegliches Verhalten, dass die öffentliche Ordnung gefährdet oder stört; dazu gehört insbesondere die Art und Weise des Auftretens (s. §6 Abs. 2),
b) nicht für die allgemeine Benutzung der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. die Spielbahn, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;
e) wer Feuer macht, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik etc. abbrennt oder abschießt, bezichtigt sich einer Straftat
f) der Zutritt/Aufenthalt auf dem Sportgelände unter erkennbar erheblichen Alkohol- oder Drogeneinfluss
g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Sportgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
§9 Haftung
Das Betreten und Benutzen des Sportgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, wird nicht gehaftet. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich der Boule Initiative RE-Suderwich 04 e.V. zu melden.
§10 Folgen bei Zuwiderhandlungen
Gegen Personen, die Handlungen i. S. d. §8 begehen, wird ein Hausverbot für das Sportgelände ausgesprochen. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall bei der Stadt Recklinghausen und in schwerwiegenden Fällen, die gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bei der zuständigen Polizei-Dienststelle zur Anzeige gebracht. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden abgenommen und, soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt werden, nach Wegfall der Voraussetzungen zurückgegeben.
§11 Veröffentlichung von Bildern
Zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Homepage und Printmedien) werden im Sinne der nichtkommerziellen Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig Fotos erstellt. Im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes §23 handelt es sich hierbei ausschließlich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Eine Veröffentlichung ist damit nicht zustimmungspflichtig. Dies gilt auch für Minderjährige. Durch Betreten der Sportanlagen erklärt jede rechtsfähige Person zudem sein Einverständnis zu einer Veröffentlichung. Unbenommen bleibt das individuelle Recht auf Widerruf und Entfernung der Bilder auf der Homepage.
§12 Sonstiges
Das Fahren mit Fahrrädern, Mofas auf dem Sportgelände ist nicht erlaubt. Das Einfahren mit dem Auto auf das Vereinsgelände ist nicht gestattet, mit folgenden Ausnahmen. Be- und Entladen und Schwerbehinderte mit Kennzeichen G. Das Mitführen von Haustieren ist in angeleinter Form gestattet. Haustiere dürfen die Spielbahnen nicht betreten. Das Rauchen auf den Spielbahnen ist während der Ausrichtung von Ligaspielen untersagt und nur an den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Während der Ausrichtung von Ligaspielen, Pokalspielen, Meisterschaften und sonstigen Turnieren, herrscht auf den Spielbahnen und dem Terrain Libre (Multifunktionsfläche) Alkoholverbot. Unmissverständlich gilt, jeglicher Anfall von Abfällen, Unrat, Zigarettenkippen, Hundekot etc. sind den vorgehaltenen Sammelbehältern der Stadt Recklinghausen zuzuführen.
§12 Schlussbestimmungen
Neben dieser Platzordnung gelten auf dem Gelände der Boule Initiative RE-Suderwich 04.e.V. auch die internationalen Regeln der Fédération Internationale de Pétanque et Jeu Provencal F.I.P.J.P und die Sportplatzordnung der Stadt Recklinghausen.
Bei widerrechtlicher Benutzung der Sportanlage ist jegliche Haftung durch die Boule Initiative RE-Suderwich 04 e.V. ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Benutzerordnung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Vorstand genehmigt werden. Diese Ordnung wurde von der Vorstandschaft beschlossen, gilt ab Erscheinungsdatum und ist unbefristet.

Der Vorstand im Mai 2025